Rest- und Biomüllformular

Restmüll- und Biotonne bestellen

    Hinweis zum Datenschutz


    Unter unserer Datenschutzerklärung finden Sie unsere Informationen gemäß Art. 13 DSGVO über den Datenschutz im Zusammenhang mit dieser Datenerhebung.

    Grundstückseigentümer/in

    Im ZAH-Gebiet werden die Grundstückseigentümer/innen beziehungsweise die beauftragten Hausverwaltungen zu den Abfallgebühren veranlagt. Nur diese können Abfallbehälter wirksam an-, um- und abmelden. Als Mieter/in wenden Sie sich bitte an Ihren Vermieter / Ihre Vermieterin.
    Bei Verwalter/in / Betreuer/in - sofern noch nicht vorgelegt -, bitte Vollmacht einreichen.














    Beachten Sie bitte, dass die Angabe der 8-stelligen Gebührennummer (oben rechts auf dem Gebührenbescheid) erforderlich ist (außer bei einer Erstanmeldung von Behältern).

    Besitzen Sie ein Gewerbe?:


    Grundstücksanschrift (falls nicht identisch)




    Personen- und Behälterangaben



    Hinweis: Kinder ab Geburt sind einzutragen und zu berücksichtigen.

    Änderungen, die eine Verkleinerung oder Verminderung des Turnus auslösen, sind grundsätzlich frühestens mit Wirkung zum nächsten Monatsersten gebührenwirksam möglich. Die Behälteränderung erfolgt dann vor Ort in dem Monat, ab dem die Änderung erfolgen soll, sodass Sie gebührenmäßig keinen Nachteil haben. Ansonsten werden die gewünschten Neu- und Umbestellungen, wenn kein späteres Datum gewünscht ist, i. d. R. innerhalb von 14 Tagen durch den Behältertauschdienst umgesetzt. Halten Sie dazu bisherige Behälter frei zugängig bereit.

    Bestellung/Änderung Restmülltonne

    Sie möchten die Abfuhr der Restmülltonne ändern/beantragen?

    Wählen Sie bitte nachfolgend die entsprechende Behältergröße:
    Hinweis: Pro gemeldeter Person sind mindestens 30 l vorgeschrieben!

    30 l

    40 l

    60 l

    80 l

    90 l

    120 l

    240 l

    770 l

    1.100 l



    Bestellung/Änderung Biotonne

    Warum eine Biotonne immer sinnvoll ist?


    Hiermit erkläre ich, dass alle auf dem veranlagten Grundstück anfallenden organischen Küchen- und Gartenabfälle selbst kompostiert und verwertet werden. Ich bzw. die Bewohner/innen des Grundstückes unterhalten dafür auf dem o. a. Grundstück einen ausreichend großen Kompostplatz.
    Ich versichere hiermit ausdrücklich, dass keine kompostierbaren Küchen- und Gartenabfälle über den Restmüllbehälter oder auf andere nicht erlaubte Weise entsorgt werden. Mir ist bekannt, dass Verstöße dagegen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können.


    Ist eine Biotonne bereits vorhanden?
    (Kann durch Eigenkompostierer/innen ignoriert werden)

    Biotonnenänderung

    Neue Tonnengröße, bitte Anzahl der jeweiligen Tonnengröße eintragen:

    40 l

    80 l

    120 l

    240 l

    770 l

    1100 l

    Bisherige Tonnengröße (falls bekannt)

    Größe ist frei wählbar, die Abfuhr erfolgt 2-wöchentlich.

    Biotonnenbestellung

    Neue Tonnengröße, bitte Anzahl der jeweiligen Tonnengröße eintragen:

    40 l

    80 l

    120 l

    240 l

    770 l

    1100 l

    Größe ist frei wählbar, die Abfuhr erfolgt 2-wöchentlich.

    Zusätzliche Bemerkungen und Wünsche

    Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder und müssen wahrheitsgemäß ausgefüllt werden.

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